Änderung der Mehrwertsteuerpflicht bei der Wasserversorgungsanlage
Meldung vom 17.03.2010
In der Zeit vom 12.08.2000 bis zum Jahr 2008 haben wir aufgrund einer Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen Herstellungsbeiträge und Kostenerstattungen für den Grundstücksanschluss bei der Wasserversorgungsanlage mit dem regulären Umsatzsteuersatz von 16 % bzw. 19 % anstatt wie bei der Wasserversorgung sonst üblich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % ausgewiesen. Der Bundesfinanzhof hat zwischenzeitlich festgestellt, dass diese Verwaltungsanweisung in Bezug auf die Grundstücksanschlüsse rechtswidrig ist und das Legen von Grundstücksanschlüssen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegt. Das Bundesministerium für Finanzen hat daraufhin die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auch für die Herstellungsbeiträge anerkannt.
Die im oben genannten Zeitraum zu viel erhobene Umsatzsteuer erstattet der Markt Regenstauf auf Antrag. Diese Seite enthält den Antrag im PDF-Format und als Word-Dokument zum Herunterladen und Ausfüllen. Weitere Informationen können der Bekanntmachung entnommen werden.
Formulare
Antrag auf Rückerstattung
Antrag auf Rückerstattung
Antrag auf Rückerstattung
Antrag auf Rückerstattung
Bekanntmachung Kommunales Abgabenrecht
